Gibt es im biblischen Recht "Verjährungsfristen" für die Verfolgung von Verbrechen?

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Beantwortete Fragen

Es gibt keine ausdrücklichen Verjährungsfristen im biblischen Recht. Es gibt jedoch zwei praktische Einschränkungen:

  1. Das Gedächtnis der Zeugen ist eine inhärente praktische Grenze bei der Verfolgung eines Verbrechens. Wenn ein Zeuge sich selbst oder anderen wegen einer fehlerhaften Erinnerung an ein Ereignis, das zu lange zurückliegt, widerspricht, würde ihn das in den Augen des Richters diskreditieren. Die Kläger wären motiviert, die Klage früher einzureichen, damit sie ein zuverlässigeres Zeugengedächtnis gewährleisten können, das alle Herausforderungen überleben würde.
  2. Die Lebensdauer von Zeugen ist eine weitere praktische Grenze. Bei Todesstrafendelikten wird von den Zeugen verlangt, dass sie die ersten Steine werfen (5. Mose 13,9-10, 17,5-7, Johannes 8,7). Auf diese Weise zeigen sie - performativ -, dass sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind. Aber wenn der Zeuge tot ist, kann er/sie nicht den ersten Stein werfen. Die Handlung des Steinewerfens durch den Zeugen ist ein untrennbarer Bestandteil des Gerichtsverfahrens bei einem Kapitalverbrechen, daher kann ein Zeuge, der dies nicht tun kann (oder das Äquivalent: irgendwie den Tod des Angeklagten herbeiführen), nicht einer der zwei oder mehr für die Verurteilung erforderlichen Beweiszeugen sein (5. Mose 19:15).

Jemand könnte vorschlagen, dass Videobeweise verwendet werden können, um die Grenzen des Zeugengedächtnisses zu überwinden. Das Problem mit Videobeweisen ist, dass sie gefälscht werden können - das wird mit der Zeit einfacher, je besser die Technologie wird. Es wird immer schwieriger werden, den begründeten Zweifel zu überwinden, dass Video - angeblich Jahrzehnte alt - nicht hergestellt oder verändert worden sein kann.